(4a) PKW müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen autobahnbegleitende Landstraßen benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237a, 240a oder 241a gekennzeichnet ist. Andere Landstraßen dürfen sie benutzen.
Zeichen 237a PKW-Weg | Zeichen 240a gemeinsamer PKW- und Radweg | Zeichen 241a getrennter Rad- und PKW-Weg |
Auf Autobahnen mit begleitenden benutzungspflichtigen Autowegen besteht daher ein Fahrverbot für PKW.
Zur Begründung führt das BMVBS die steigende Anzahl von schweren LKW/PKW-Unfällen an. Eine Separierung war deshalb zwingend notwendig. Ausserdem dient diese Maßnahme der besseren Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs. Die Autobahnen sind enorm wichtige Straßen für den Güterverkehr und sind daher nur in zweiter Linie für den PKW-Verkehr mit seinem überwiegenden Freizeitcharakter vorgesehen.
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