Autowege

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat zum 2009-04-01 den Straßenverkehrsordnung Paragraphen 2 um den Absatz 4a erweitert:

Zeichen 237a
PKW-Weg
Zeichen 240a
gemeinsamer PKW- und Radweg
Zeichen 241a
getrennter Rad- und PKW-Weg


Auf Autobahnen mit begleitenden benutzungspflichtigen Autowegen besteht daher ein Fahrverbot für PKW.

Zur Begründung führt das BMVBS die steigende Anzahl von schweren LKW/PKW-Unfällen an. Eine Separierung war deshalb zwingend notwendig. Ausserdem dient diese Maßnahme der besseren Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs. Die Autobahnen sind enorm wichtige Straßen für den Güterverkehr und sind daher nur in zweiter Linie für den PKW-Verkehr mit seinem überwiegenden Freizeitcharakter vorgesehen.


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